Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft widerspricht der Darstellung der aktuellen Presse, Dokumente, die an das Bundesverwaltungsgericht übergeben worden seien, wären manipuliert oder gekürzt gewesen:
Die aktuell im Hinblick auf verschiedene Varianten von Briefen/Unterlagen der Planfeststellung erhobenen Vorwürfe der Täuschung des Bundesverwaltungsgerichts beruhen nicht auf Unterlagen der Planfeststellungsbehörde.
Demgegenüber ist festzuhalten, dass in den Akten des Ministeriums und dementsprechend der Planfeststellungsbehörde die beiden in den Medien angesprochenen Briefe der DFS vom 20.8.1998 und 26.10.1998 voll umfänglich enthalten sind und auch systematisch erfasst wurden als Blatt 92 und 93 (20.8.), bzw. Blatt 106 und 107 (26.10.) einer Akte. Hierzu wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen.
Diese Briefe sind vom Ministerium in der vollständigen und korrekten Form dem Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung gestellt worden und dort auch nach wie vor vorhanden. Dies ist heute auf telefonische Nachfrage ausdrücklich bestätigt worden.
Anhänge: Dokumente, wie vom Ministerium übermittelt, PDF (2 Mbyte)
Der BVBB e.V. stellt in einer eigenen Presseerklärung klar, wo welche Seiten fehlen, nämlich in der Fassung, die seinerzeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt wurde.